Feinstaubplakette

Seit dem 1. März 2007 gilt die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge“.

Ab jetzt können Städte und Gemeinden Umweltzonen ausweisen, in denen ein Fahrverbot für Fahrzeuge verhängt wird, die einen zu hohen Schadstoffausstoß verursachen. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung! Die passende Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug erhalten Sie selbstverständlich bei uns.

Die Bundesländer erstellen so genannte Luftreinhaltepläne, die als Grundlage für die Planungen der Städte dienen. Sie legen dann in Abhängigkeit der gemessenen Feinstaubbelastung fest, welche Gebiete nur von Fahrzeugen mit Plaketten befahren werden dürfen. Bereits zum 1. Juli wurde im Raum Stuttgart eine Umweltzone eingerichtet. Inzwischen gibt es Umweltzonen in über 60 deutschen Städten. Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette dürfen die ausgewiesenen Umweltzonen nicht befahren. Die Einführung von weiteren Umweltzonen ist geplant.

Eine gute Übersicht zu betroffenen Städten und Gebieten bietet der ADAC:

http://www.adac.de/infotestrat/umwelt-und-innovation/umweltzonen/default.aspx

Einstufung der Schadstoffgruppen

Von Fahrverboten ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind. Die Feinstaubplaketten gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind.

Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und höher)
Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3)
Schadstoffgruppe 2 (Abgasnorm Euro 2)

Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 oder niedriger dürfen die gekennzeichneten Umweltzonen grundsätzlich nicht mehr befahren.
* Wer ohne Plakette in den Umweltzonen fährt, riskiert eine Geldbuße und einen Punkt in Flensburg!

Zu welcher Schadstoffgruppe gehört Ihr Auto?

Das macht ein Blick in die Fahrzeugpapiere klar. Hierauf müssen Sie achten:

  • Bei Fahrzeugpapieren, die bis 30. September 2005 ausgestellt wurden (Fahrzeugschein), findet man den Schlüssel im Feld „Schlüsselnummer zu 1“ an der 5. und 6. Stelle.
  • Bei Fahrzeugpapieren, die ab dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I), ist der Emissionsschlüssel in der 3. und 4. Stelle des Felds 14.1 angegeben.

Mit dieser zweistelligen Zahl ermitteln Sie die Schadstoffgruppe Ihres Opel Modells.

Emissionsschlüssel

Emissionsschlüssel für Schadstoffgruppe 3 – PKW

  • Diesel ab Werk:   30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
  • Diesel nachgerüstet**:   Stufe PM* 1: 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 29, 34, 35, 40, 41, 71, 77

Emissionsschlüssel für Schadstoffgruppe 4 – PKW

  • Otto / Gas:   14, 16, 18 bis 70, 71 bis 75 ***
  • Diesel ab Werk:   32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75
  • Diesel nachgerüstet**:
  • Stufe PM* 1: 49 bis 52
  • Stufe PM* 2: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70
  • Stufe PM* 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66
  • Stufe PM* 4

Wir helfen Ihnen gerne und schnell!

Sie sehen, das Thema ist ziemlich komplex. Am besten lassen Sie sich von uns beraten – Ihrem Opel Partner. Bei uns bekommen Sie auf jeden Fall die richtige Plakette für Ihren Opel. Wir informieren Sie auch kompetent über die Möglichkeiten einer Nachrüstung auf eine umweltfreundliche Technik, um eine bessere Schadstoffgruppe zu erreichen. Denn wenn Sie jetzt einen Diesel mit einem Dieselpartikelfilter ausrüsten lassen, belohnt das der Staat mit einem Steuerbonus von 330,- Euro. Es kann unter Umständen ratsam sein, sich für einen neuen Opel zu entscheiden, der mit fortschrittlicher und umweltschonender Technik immer freie Fahrt hat.

* Stufe PM = Stufe Partikelminderung
** Durch Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Dieselpartikelfilter lassen sich bessere Schadstoffgruppen erreichen und ggf. ein Fahrverbot umgehen.
*** Gasfahrzeuge nach Richtlinie 88/77/EWG

Alle Angaben ohne Gewähr. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Für mehr Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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