Start Ihr Ratgeber Winterreifen-Pflicht

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Pflicht für Winterreifen?

(Stand Mai 2006)

Nicht ganz. Aber der Bundesrat hat beschlossen, dass ab 1. Mai 2006 folgende Neufassung des §2 Absatz 3a StVO in Kraft tritt:
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“ Mit der richtigen Bereifung im Winter sparen Sie nicht nur Geld, sonder auch Punkte! Denn basierend auf dem erweiterten Gesetzestext wird der

Bußgeldkatalog wie folgt ergänzt:

20 € Bußgeld 40 € Bußgeld
wenn ein Fahrzeug ohne Behinderung anderer nicht den Witterungsverhältnissen angepasst ist. falls eine Behinderung vorliegt, und einen Punkt im Zentralverkehrsregister in Flensburg

Die am häufigsten gestellten Fragen: (FAQ)
1. Führt die StVO-Novelle eine Winterreifenpflicht ein?
Nein. Eine allgemeine Winterreifenpflicht hieße das Aufziehen von Winterreifen für einen
bestimmten Zeitraum, wie es in einigen Nachbarländern der Fall ist. Dennoch, jeder Autofahrer ist aufgefordert, sich aus allgemein zugänglichen Quellen, wie z.B. Testberichten, darüber zu informieren, welche Reifen für den von ihm ins Auge gefassten Einsatz geeignet seien.

2. Werde ich bestraft, wenn ich im Winter mit Sommerreifen fahre?
Das hängt von den konkreten Wetter- und Straßenverhältnissen ab. Wer im Winter bei trockenen Strassen mit Sommerreifen gut voran kommt und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert, soll nicht belangt werden. Wer aber auf verschneiten oder ver- bzw. angeeisten Strassen nicht voran kommt, soll zur Rechenschaft gezogen werden.

3. Bin ich mit Winterreifen stets auf der sicheren Seite?
Ja, vorausgesetzt, sie sind nicht abgefahren, so dass eine eventuelle Verkehrsbehinderung
bei Schnee und Eis nicht auf eine zu geringe Profiltiefe zurückzuführen ist.

4.Ist das Fahren von Ganzjahresreifen im Winter erlaubt?
Hier gilt wie bei den Punkten (2) und (3): Es hängt in erster Linie davon ab, ob der Zustand der Reifen ein problemloses Vorankommen ermöglicht. Wer mit Ganzjahresreifen fährt und keine Probleme verursacht, muss kein Bußgeld zahlen.

5. Was versteht der Gesetzgeber unter einer geeigneten Bereifung?
In diesem Punkt wird der Gesetzgeber nicht konkret. „Geeignet“ ist eine Bereifung immer dann, wenn sie unter den jeweiligen Straßen- und Wetterverhältnissen das bestmögliche Vorankommen ermöglicht.

Für mehr Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

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