Start Ihr Ratgeber Winterreifen-Pflicht

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Ab dem 04. Dezember 2011 gilt die Winterreifenpflicht!

Demnach müssen bei Schnee, Eis und Matsch alle Autos Winterreifen oder Allwetterreifen mit dem Matsch- und Schneesymbol haben. Wer nun bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 statt bisher 20 Euro bezahlen. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet.

Zulässig sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Allwetter- sowie Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen unterwegs sind.

Für die Neuregelung wurde die Straßenverkehrsordnung geändert

Bußgeldkatalog wie folgt ergänzt:

40 € Bußgeld 80 € Bußgeld
wenn ein Fahrzeug ohne Behinderung anderer nicht den Witterungsverhältnissen angepasst ist. falls eine Behinderung vorliegt, und einen Punkt im Zentralverkehrsregister in Flensburg

Für mehr Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

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